Die Nachschulung geht in Österreich in die Anfänge der 70er Jahre zurück. Aus Experimentalkursen vornehmlich in Strafvollzugsanstalten hat sich nun eine Palette von Maßnahmen entwickelt, die neben der individuellen Rehabilitation die Verkehrssicherheit im Allgemeinen zu beeinflussen sucht. Ausgehend von dem am Einzelnen orientierten Vorgehen, das die frühen Phasen geprägt hat, steht nun ein System von Kursmodellen und Zuweisungsmodalitäten zu den Kursen, das die Erfahrungen von mehreren Jahrzehnten in einer möglichst stringenten Struktur für eine große Anzahl auffälliger Verkehrsteilnehmer als verbindliche Maßnahme vorschreibt. Einen Überblick über rechtliche Veränderungen und daraus resultierende veränderte psychologische Anforderungen bieten unter anderem Christ, Panosch, Bukasa (2000). Im Bereich früherer mangelhafter Abstimmung rechtlicher und psychologischer Aspekte der Nachschulung hat sich durch das in Kraft treten der Nachschulungsverordnung eine wesentliche Klärung ergeben (siehe dazu Schubert, 2001). Die Nachschulungsverordnung hat viele Aspekte, etwa jene der Kursabwicklung, nun rechtlich klar und einheitlich geregelt. Diese Vorgehensweisen schaffen einen Gestaltungsrahmen, der durch die jeweils ermächtigten Stellen durch die Vorlage von Manualen genauer zu spezifizieren ist. Gegenwärtig sind vier Maßnahmen im Sinne unterschiedlicher Kursmodelle durch die Nachschulungsverordnung definiert. Gemein ist diesen Maßnahmen die Grundannahme der Beeinflussbarkeit des problematischen Verhaltens für alle diese definierten Gruppen durch psychologisch geleitete Reflexion und Verhaltenstrainings. Viele psychologische Aspekte der definierten Auffälligkeiten ähneln einander, allerdings sind Differenzierungen zu beachten, die im Sinne zielgruppenspezifischen Vorgehens die Teilnehmer einerseits „dort abholt wo sie stehen“, ihre konkreten motivationalen und situativen Umstände gezielt beachtet und so auch passendere Zukunftspläne entwickeln lassen.
